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PV-Anlage.

Steuergrundlagen und das Finanzamt. 

PV-Anlagenbetreiber, Betreiber von Solar und Photovoltaikanlagen, haben steuerliche Pflichten zu erfüllen - können aber auch steuerliche Vorteile nutzen. Das Finanzamt ist fester Partner bei PV-Anlagen.

 

Wir geben in unserem Fahrplan den Einsteigern, den "alten Hasen" und Professionals einen Überblick über die steuerlichen Stationen, mit denen sich jeder Betreiber zu beschäftigen hat. Bei der jeweiligen Station verlinken wir auf bereits bestehende Videos, die die Station genau betrachtet.

 

Zwei Steuerarten - Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zu betrachten.

 

Wir besprechen bei der Umsatzsteuer den Kleinunternehmer, Verzicht der Kleinunternehmerregelung (KUR), Option zur Regelbesteuerung, Vorsteuerabzug, 10%-Hürde, Zuordnungsentscheidung, Bindefrist von 5 Jahren - oder doch 6 Jahre, Vorsteuer beim Batteriespeicher, die Umsatzsteuer für die Einspeisung/Einspeiseerlöse und die Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch/Eigenverbrauch.

 

Bei der Einkommensteuer besprechen wir die Liebhaberei aus der Vereinfachung des BMF (10kW-Grenze) und auch die Möglichkeit der Liebhaberei bei größeren Anlagen als 10kW. Unser Tool erstellt eine Totalgewinnprognose für Ihre Anlage. Dort Erfahren Sie mehr über den Investitionsabzugsbetrag, die AfA - linear und degressiv und die Sonder-AfA. Knifflig ist der Selbstverbrauch/Stromentnahme bei der Einkommensteuer.

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Bitte beachten Sie, dass zum 1.1.2023 ein Systemwechsel bei der Besteuerung von PV-Anlagen erfolgt. Sehen Sie hierzu unser gesondertes YouTube-Video und unser neues Online-Wissen "Steuerreform Photovoltaik 2023, Neuregelung und Gestaltungen".

Laden Sie den Fahrplan kostenlos und unverbindlich herunter.

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