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7G / IAB - COMPLEX

Es ist ein Schlag in das Gesicht der PV-Betreiber. Wir wehren uns dagegen und werden Musterprozesse für PV-Betreiber führen.

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Dokumentenvorlagen

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Tools

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Fachinformationen

Erst raubt der Gesetzgeber im Dezember 2022 den PV-Betreibern rückwirkend die Sonder-AfA für das Kalenderjahr 2022 und jetzt haben die Finanzbehörden beschlossen, die Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2021 rückgängig zu machen.

Problem

Die Neuregelung der Besteuerung durch das Jahressteuergesetz 2022 im Dezember 2022 durch den Gesetzgeber kostet den Neu-Anlagenbetreiber 2.600 EUR Mehrsteuern.  Durch den der Beschluss der Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 17.7.2023) werden jetzt sogar bei den den Neu-Anlagenbetreibern die Investitionsabzugsbeträge rückgängig gemacht; erhaltene Steuererstattungen für 2021 in Höhe von 7.000 EUR sind danach zurückzuzahlen.
* bei einem Anlagenpreis von ca. 30.000EUR

Unsere Lösungen für Sie

•  Musterklagen gegen die Rückgängigmachung IAB und Verbot der Sonder-AfA Verlustverrechnung
  Vorlagen für Einsprüche, Begründungen und Verfahrensruhe (Winterschlaf für eigenes Einspruchsverfahren)
•  Tools: Totalgewinnprognose, IAB-Abwicklung, DIY-Tool Einkünfte 2022
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 Bis 22.9.2023 vergünstigter Preis 145 EUR (GS-Code inkludiert) 
 Bis zur Anhängigkeit der Klagen 195 EUR (Preisvorteil 90 EUR) 
 Ab Anhängigkeit der Klagen für die Musterprozesse beträgt der einmalige Mitgliedsbeitrag 285 EUR.  

(Beträge zzgl. Umsatzsteuer)
Diese 3 Fehler dürfen Sie nicht machen!
Es hagelt an Negativbescheiden aus der "Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbetragen" bei PV-Betreibern.
3 Fehler, die PV-Betreiber machen und nicht machen dürfen oder sollten.
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