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Plattenbergmodell Photovoltaik
keine Umsatzsteuer mehr beim Strom-Eigenverbrauch für "Alt-Anlagenbetreiber" (2019-2022)

Ideen / Gestaltungsmodelle

geringer Aufwand

notwendige Musterschriftsätze

bares Geld sparen
Für Alt-Anlagenbetreiber, die Ihre Photovoltaikanlage in 2019, 2020, 2021 oder 2022 angeschafft haben kommt der Nullsteuersatz (0%) zu spät und die Betreiber sitzen gesetzlich in einer Umsatzsteuerfalle.
Sie sollen 5 oder 6 Jahre lang Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch bezahlen.
Die Ideen und Modelle im Plattenbergmodell ermöglichen auch Ihnen als Alt-Anlagenbetreiber den Nullsteuersatz, Sie vermeiden die Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch und sparen sich 2.850 EUR* Steuerbelastung.
*)Berechnet auf 5 Jahre, mit einem Eigenverbrauch von 7.500kWh pro Jahr und einem fiktiven Einkaufspreis von 40ct/kWh
In unserem neusten YouTube-Video zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen und die Folgen unseres Plattenbergmodells - was müssen Sie tun?
Veröffentlicht 11.03.2023
Unser Entnahmemodell wurde vom BMF genehmigt
Veröffentlicht 05.03.2023
weitere Informationen
WEITRE INFORMATIONEN / IHRE FRAGEN
Kann ich wirklich die Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch sparen?
Die Photovoltaikanlage befindet sich nach der Entnahme im Privatvermögen. Der Strom der erzeugt wird ist im Privatvermögen und muss daher beim Verbrauch nicht mehr besteuert werden, so wie wenn Sie mir Ihrem privaten Waffeleisen Waffeln für die Geburtstagsfeier backen.
Wie funktioniert das Plattenbergmodell?
Mit dem Entnahmemodell aus dem Plattenbergmodell vermeiden wir die zukünftige Umsatzsteuerbelastung aus dem Strom-Eigenverbrauch durch die steuerliche Entnahme aus dem Unternehmensvermögen. Für diese Entnahme, die einem Verkauf gleichgestellt wird, nutzen wir den ab 2023 geltenden Nullsteuersatz.
Muss bei Anwendung des Entnahmemodells die Anlage verkauft, beim Netzbetreiber umgemeldet oder im Marktstammdatenregister neu registriert werden?
Unser Modell führt dazu, dass die Photovoltaikanlage nur in der umsatzsteuerrechtlichen Unternehmenssphäre verschoben wird. Folge:
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KEIN Rechtsträgerwechsel
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KEIN Verkauf
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KEINE Ummeldung beim Netzbetreiber
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KEINE Neuregistrierung im MaStR
Was ist mit der Vorsteuer, die ich beim Kauf der Anlage erhalten habe. Muss ich diese dann nicht zurückzahlen?
Das ist wahrscheinlich einer der häufigsten Fragen, die auch gerade unter unseren YouTube-Videos immer wieder ein Thema ist. Die Antwort: NEIN, das Plattenbergmodell löst keine Vorsteuerberichtigung aus. Durch die Entnahme kommt es nicht zu einer "Änderung der Verhältnisse". Auch das BMF-Schreiben vom 27.2.2023 bestätigt die Auffassung explizit.
Was ist mit dem Investitionsabzugsbetrag, den ich in 2021 abgezogen habe?
Das Entnahmemodell und unsere besondere Entnahmeerklärung ist nicht hinderlich für die Anwendung des Investitionsabzugsbetrages und der Sonder-AfA. Achtung! Einige von YouTuber oder in Foren bereitgestellte "geklaute" Entnahmeerklärungen führen zum Verlust des Investitionsabzugsbetrages. Unabhängig davon ist die Frage des Investitionsabzugsbetrages in der Einkommensteuer offen, da sich die Finanzverwaltung dazu noch nicht positioniert hat. Wir werden dazu berichten; ist aber unabhängig von unserem Entnahmemodell.
Ist das Plattenbergmodell auch für mich anwendbar?
Sie können mit unserem Plattenberg-Bot schnell und einfach feststellen, ob Sie das Plattenbergmodell für sich nutzen können.
Was erhalte ich?
In unserem Steuerwissen zeigen wir Ihnen worauf es ankommt und Sie erhalten von uns die Entnahmeerklärung mit der Sie die Entnahme erklären können und Sie erhalten Tools/Vorlagen für weitere Erklärungen (z. B. Widerruf auf den Verzicht der Kleinunternehmerregelung). Ein einfaches Lösungspaket.
Die Kurse/Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Steuerberatung im allgemeinen und/oder im Einzelfall dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Bei steuerlichen Fragen, Gestaltungen und Prüfung Ihres Einzelfalles besprechen Sie sich bei Zweifeln mit einem Steuerberater.
Die Kurse/Videos und einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Weitergabe ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist.
Die Kurse/Videos wurde von Herrn Steuerberater Stefan Mücke nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Es kann jedoch keine Haftung im Einzelfall übernommen und keine Garantie abgegeben werden.
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