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Photovoltaik
Ab dem 1.1.2023 kommt es durch das Jahressteuergesetz 2022 zum Systemwechsel. Die Einkommensteuer definiert steuerfreie Einnahmen und Entnahmen bei bestimmten PV-Anlagen und führt einen Nullsteuersatz (0 %) bei der Umsatzsteuer für die Lieferung bestimmter PV-Anlagen ein.
Die Kurse/Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Steuerberatung im allgemeinen und/oder im Einzelfall dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Bei steuerlichen Fragen, Gestaltungen und Prüfung Ihres Einzelfalles besprechen Sie sich bei Zweifeln mit einem Steuerberater.
Die Kurse/Videos und einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Weitergabe ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist.
Die Kurse/Videos wurde von Herrn Steuerberater Stefan Mücke nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Es kann jedoch keine Haftung im Einzelfall übernommen und keine Garantie abgegeben werden.
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