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Photovoltaik-Betreibererklärung

zum Nullsteuersatz (0%)

Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten können ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz unterliegen.  Voraussetzungen sind, dass die Lieferungen "an den Betreiber" erfolgt und für "begünstigte Anlage" ist.

Der Verkäufer muss diese Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen.

Die Betreibererklärung soll dazu dienen Steuernachforderungen durch das Finanzamt zu verhindern. 

ZUM AUSFÜLLEN AUF DAS FORMULAR KLICKEN

Betreibererklärung, ENTWURF 14_1b.jpg

FAQ's Photovoltaik

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