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Photovoltaik-Betreibererklärung

zum Nullsteuersatz (0%)

Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten können ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz unterliegen.  Voraussetzungen sind, dass die Lieferungen "an den Betreiber" erfolgt und für "begünstigte Anlage" ist.

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Der Verkäufer muss diese Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen.

Die Betreibererklärung soll dazu dienen Steuernachforderungen durch das Finanzamt zu verhindern. 

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ZUM AUSFÜLLEN AUF DAS FORMULAR KLICKEN

Betreibererklärung, ENTWURF 14_1b.jpg

FAQ's Photovoltaik

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