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Photovoltaik-Betreibererklärung
zum Nullsteuersatz (0%)
Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten können ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz unterliegen. Voraussetzungen sind, dass die Lieferungen "an den Betreiber" erfolgt und für "begünstigte Anlage" ist.
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Der Verkäufer muss diese Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen.
Die Betreibererklärung soll dazu dienen Steuernachforderungen durch das Finanzamt zu verhindern.
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FAQ's Photovoltaik
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