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Photovoltaik-Betreibererklärung

zum Nullsteuersatz (0%)

Lieferungen von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten können ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz unterliegen.  Voraussetzungen sind, dass die Lieferungen "an den Betreiber" erfolgt und für "begünstigte Anlage" ist.

Der Verkäufer muss diese Tatbestandsvoraussetzungen nachweisen.

Die Betreibererklärung soll dazu dienen Steuernachforderungen durch das Finanzamt zu verhindern. 

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Betreibererklärung, ENTWURF 14_1b.jpg
  • Nullsteuer (0%) ab Stichtag 1.1.2023
    Der Nullsteuersatz (0 %) in der Umsatzsteuer gilt für Lieferungen ab dem 1.1.2023. Ob der Nullsteuersatz zur Anwendung kommt, ist abhängig vom Auftrag und im Einzelfall zu unterscheiden. Zu unterscheiden sind Materialeinkäufe oder die Beauftragung einer komplett installierten PV-Anlage.
  • Was passiert mit Anzahlungen in 2022 mit 19 % Umsatzsteuer
    Die Lieferung von PV-Anlagen, wesentlicher Komponenten und von Batteriespeichern unterliegt ab dem 1.1.2023 dem Nullsteuersatz (0%) in der Umsatzsteuer. Der Nullsteuersatz setzt die Lieferung/Leistung ab dem 1.1.2023 voraus. Abschlagsrechnungen in 2022, die noch 19 % Umsatzsteuer enthalten, verhindern den Nullsteuersatz nicht. Anders ist die bei Teilrechnungen/Teizahlungen.
  • Was ist unter dem Begriff "Lieferung" zu verstehen?
    Die "Lieferung" einer PV-Anlage oder Komponenten unterliegt ab dem 1. Januar 2023 dem Nullsteuersatz (0%). Unter der Lieferung wird in der Praxis häuftig die Warenanlieferung oder Materiallieferung verstanden. Der verwendete Begriff "Lieferung" ist jedoch ein Terminus aus dem Umsatzsteuergesetz und meint damit die Verfügungsmacht an einem Gegenstand zu verschaffen. Der Begriff Lieferung meint also nicht den Warentransport durch die Kurier oder die Spedition. Wann eine Lieferung ausgeführt wurde, ist abhängig vom Vertrag und vom Vertragswerk. Bei der Bestellung von Einzelkomponenten ist die Lieferung dann ausgeführt, wenn die Komponenten "übergeben wurden". Bei der Bestellung einer funktionsfähigen Komplettanlage spielt der Erhalt von Einzelkomponenten keine Rolle (z. B. wenn die Spedition die Solarmodule für den Solarteur bei Ihnen anliefert. Entscheidend für den Zeitpunkt der Lieferung ist die Fertigstellung der Anlage mit anschließende Übergabe und Abnahme.
  • Gilt die Neuregelung auf für Mietanlagen, z. B. von Enpal gemietete PV-Anlagen
    Der Nullsteuersatz (0%) in der Umsatzsteuer für die Lieferung von PV-Anlagen. Lieferung ist der Verkauf einer PV-Anlage und die Verschaffung der Verfügungsmacht. Für gemietete PV-Anlagen gilt der Nullsteuersatz nicht. Es ist darauf zu achten, dass durch die Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs kein steuerliches Verlustgeschäft entsteht. Bei einem Mietkaufvertrag kann umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung vorliegen; diese würde dann auch dem Nullsteuersatz unterliegen.
  • Nullsteuersatz für Bestandsanlagen und Strom-Eigenverbrauchsbesteuerung ab 2023
    Grundsatz: Dem Nullsteuersatz kann auf Bestandsanlagen per se keine Anwen dung finden, insbesondere un terliegt die Entnahme des Stroms für eigene (private) Zwecke nicht dem Nullsteuersatz. Betreiber von Bestandsanlagen müssen daher den Strom-Eigenverbrauch bis zum Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung besteuern. Lösung: Mit den Ideen und Überlegungen im Plattenbergmodell wollen wir den Betreibern von Bestandsanlagen die Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs ersparen.
  • Kann ich jetzt noch einen Investitionsabzugsbetrag in 2021 abziehen?
    Liegt die Einkommensteuerfestsetzung noch nicht vor, dann kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) noch für das Jahr 2021 beantragt und abgezogen werden. Eine Liebhaberei darf nicht vorliegen. Es besteht das Zinsrisiko - aber eine gute Chance die Anlagenkosten in Höhe des IAB steuermindernd zu berücksichtigen.
  • unterliegt auch der Zählerschrank dem Nullsteuersatz?
    Dem Nullsteuersatz unterliegt auch die Lieferung von wesentlichen Komponenten. Aus Auslegung des Begriffes "wesentlicher Komponenten" durch die Finanzverwaltung erfolgte bisher nicht. Wir verneinen die Anwendung des Nullsteuersatzes für die Lieferung eines Zählerschrankes bei einem Neubau (Neubaufall). Aber auch für den Fall des Austausch des Zählerschrankes (Austauschfall) im Rahmen der Installation der PV-Anlagen halten wir die Anwendung des Nullsteuersatzes für nicht möglich.
  • Was passiert mit einem Investitionsabzugsbetrag aus 2021
    Bei einem Investitionsabzugsbetrag in 2021 ist zu unterscheiden. Ist der Einkommensteuerbescheid 2021 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder (punktuell) Vorläufig, dann kann das Finanzamt über die Liebhabereifrage einen Investitionsabzugsbetrag zu Fall bringen. Durch die Steuerfreistellung ab 2022 wird der IAB u. E. nicht beeinträchtigt, auch wenn dies höchst strittig ist.
  • Was sind Betriebsausgaben
    Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine feste ABC-Liste der Betriebsausgaben gibt es nicht.

FAQ's Photovoltaik

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