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PV-Anlage.
Liebhaberei bei mehr als 10kW.
Das Bundesfinanzministerium hat in 2021 mit zwei BMF-Schreiben eine Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen geschaffen und diese auf Anlage mit einer Leistung bis 10kW begrenzt (10kW-Grenze).
Anträge auf Liebhaberei für Anlagen von mehr als 10kW werden durch das Finanzamt abgelegt, da diese nicht über das BMF-Schreiben gedeckt sind.
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Für solche Anlagen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
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Mit dem entwickelten und dargestellten Tool kann eine steuerliche Totalprognose erstellt werden und wenn gewünscht mit einem Musterschriftsatz beim Finanzamt die Liebhaberei geltend gemacht werden.
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