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PV-Anlage.

Liebhaberei bei mehr als 10kW.

Das Bundesfinanzministerium hat in 2021 mit zwei BMF-Schreiben eine Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen geschaffen und diese auf Anlage mit einer Leistung bis 10kW begrenzt (10kW-Grenze).

Anträge auf Liebhaberei für Anlagen von mehr als 10kW werden durch das Finanzamt abgelegt, da diese nicht über das BMF-Schreiben gedeckt sind.

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Für solche Anlagen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

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Mit dem entwickelten und dargestellten Tool kann eine steuerliche Totalprognose erstellt werden und wenn gewünscht mit einem Musterschriftsatz beim Finanzamt die Liebhaberei geltend gemacht werden.

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Bitte beachten Sie, dass zum 1.1.2023 ein Systemwechsel bei der Besteuerung von PV-Anlagen erfolgt. Sehen Sie hierzu unser gesondertes YouTube-Video und unser neues Online-Wissen "Steuerreform Photovoltaik 2023, Neuregelung und Gestaltungen".

In unserem Youtube-Video stellen wir Ihnen das Tool vor:

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