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Nullsteuersatz (0%) bei PV-Inbetriebnahme in 2022

Aktualisiert: 29. Juni 2023

Die parlamentarische Staatssekretärin, Frau Katja Hessel, hat auf eine Frage im Bundestag darauf hingewiesen, dass auch die Lieferung von PV-Anlagen mit Inbetriebnahme in 2022 dem Nullsteuersatz unterliegen können.

Meeting

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Nullsteuersatz (0 %) für die Lieferung Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und der (Batterie)Speicher eingeführt. Der Nullsteuersatz ist für die Lieferungen gültig, die ab dem 1.1.2023 erfolgen. Lieferungen bis zum 31.12.2022 unterlegen dem Regelsteuersatz von 19 %.


Wurde die PV-Anlage in 2022 geliefert und auch in Betrieb genommen, der gleichzeitig bestellte Batteriespeicher aber erst im Jahr 2023 geliefert, dann erfolgt die Lieferung der Sachgesamtheit (bestehend aus PV-Anlage und Batteriespeicher) dem Nullsteuersatz, da die Lieferung erst in 2023 ausgeführt wird.


Diese (zweifelhafte) Rechtsauffassung hätte PV-Betreibern helfen können, das "Ufer des Nullsteuersatzes" für die PV-Anlage erreichen, kommt aber mit der Veröffentlichung im April/Mai 2023 zu spät.


Wir meinen: Bei Inbetriebnahme der PV-Anlage in 2022 kann der Nullsteuersatz nicht zur Anwendung kommen.

weitere Informationen erhalten Sie mit unserem YouTube-Video


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3 Comments

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Michael Florian
Michael Florian
Aug 08, 2023

Hallo Herr Mücke,

ich habe als Kleinunternehmer (Elektrobetrieb) auf meinem privaten EFH eine PV Anlage mit weniger als 10KWp Leistung errichtet.

Alle Komponenten wurden 2023 eingekauft.

Die Anlage wurde jetzt in Betrieb genommen.

Da ich die Komponenten als Kleinunternehmer bei meinen Händlern eingekauft habe, wurden alle Rechnungen mit MwSt. ausgewiesen.

Ich würde gerne wissen, wie ich die gezahlte MwSt. vom Finanzamt erstattet bekomme???

Zur Anmeldung der Anlage habe ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt und von unterschiedlichen Mitarbeitern unterschiedliche Aussagen bekommen. 1. Aussage: Ich soll die Großhändler kontaktieren und mir eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen lassen.

Daraufhin habe ich die 2 Händler kontaktiert. Die Händler stellen

gewerbetreibenden keine Rechnungen ohne MwSt. aus.

Alternative wäre das Kleinunternehmer Gewerbe umzustellen, so…

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Guest
Jul 24, 2023

Hallo Herr Mücke,


ich habe da folgendes Problem und befinde mich irgendwo im Nirgendwo...


Bei mir ist im Mai 2022 eine PV-Anlage mit 9,6Kw errichtet worden. Im August 2022 kam ein Speicher hinzu.


Wir haben für das Jahr 2021 die Investitionförderung beantragt und mit Hilfe des Vordrucks Widerspruch von Ihnen, ist dieser auch in der EkSt 2021 akzeptiert worden.


Da alles so wage war und ist haben wir mit der EkSt 2022 so lange, wie möglich gewartet.

Nun steht die EkSt 2022 vor dem Abgabeschluss und wir haben bis dato vom Installateur noch keine Schlussrechnung erhalten. Dies liegt auch daran, dass noch ein paar Restarbeiten bislang nicht erledigt wurden.


Es gab jeweils eine Anzahlung und eine Abschlagsrechnung in 2022 mit…


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Guest
Jun 14, 2023
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Vielen Dank für die super Beiträgen.

Was ist eigentlich, wenn ich z.B in 06.2022 meine 10kWp Anlage inkl. Speicher als Liebhaberei in Betrieb genommen habe und 08.2023 die Anlage auf das Maximum des Wechselrichters (18kWp) erweitere?

12 Monate später gilt diese Anlage nun als Neuanlage. Kann ich dann die Mehrwertsteuer von 2022 für die 'Neuanlage' geltend machen?


Viele Grüße und besten Dank

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