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Nullsteuersatz (0%) bei PV-Inbetriebnahme in 2022

Aktualisiert: 29. Juni 2023

Die parlamentarische Staatssekretärin, Frau Katja Hessel, hat auf eine Frage im Bundestag darauf hingewiesen, dass auch die Lieferung von PV-Anlagen mit Inbetriebnahme in 2022 dem Nullsteuersatz unterliegen können.

Meeting

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Nullsteuersatz (0 %) für die Lieferung Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und der (Batterie)Speicher eingeführt. Der Nullsteuersatz ist für die Lieferungen gültig, die ab dem 1.1.2023 erfolgen. Lieferungen bis zum 31.12.2022 unterlegen dem Regelsteuersatz von 19 %.


Wurde die PV-Anlage in 2022 geliefert und auch in Betrieb genommen, der gleichzeitig bestellte Batteriespeicher aber erst im Jahr 2023 geliefert, dann erfolgt die Lieferung der Sachgesamtheit (bestehend aus PV-Anlage und Batteriespeicher) dem Nullsteuersatz, da die Lieferung erst in 2023 ausgeführt wird.


Diese (zweifelhafte) Rechtsauffassung hätte PV-Betreibern helfen können, das "Ufer des Nullsteuersatzes" für die PV-Anlage erreichen, kommt aber mit der Veröffentlichung im April/Mai 2023 zu spät.


Wir meinen: Bei Inbetriebnahme der PV-Anlage in 2022 kann der Nullsteuersatz nicht zur Anwendung kommen.

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