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steuerpolitischer Flächenbrand

gegen PV-Betreiber (JStG 2022)

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gegen PV-Betreiber (JStG 2022)

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gegen PV-Betreiber (JStG 2022)

Meine fachliche Stellungnahme für PV-Betreiber und Steuerberater

steuerpolitischer Flächenbrand

gegen PV-Betreiber (JStG 2022)

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Einnahmen aus einer PV-Anlage rückwirkend befreit. Die rückwirkende Befreiung führt zu einem Verlustverrechnungsverbot in 2022 und wirkt ich damit belastend für den Investor aus. Zusätzlich werden in 2021 abgezogene Investitionsabzugsbeträge von den Finanzbehörden rückgängig gemacht, weil wegen der Steuerbefreiung kein Gewinn mehr zu ermitteln ist. Wir halten die Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzbehörden für unzulässig und haben dies in unseren Ausführungen begründet. Am Ende müssen die Gerichte entscheiden. 

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Schnellere Steuerersparnisse

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Höhere Rendite

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Gutachtenerstellung durch zertifizierte Sachverständige

Wenn Ihr Finanzamt die Verluste 2022 nicht anerkennt oder den Investitionsabzugsbetrag 2021 rückgängig macht, empfehlen wir Einspruch einzulegen. 

zusätzlicher Vorteil: Sie können Ihren Einspruch mit Verweis auf unsere Stellungnahme begründen und diese auch an das Finanzamt weiterleiten. 

Bitte beachten Sie, dass keine steuerliche Beratung mit der Stellungnahme verbunden ist.

Stellungnahme enthalten im 7G/IAB-Complex

Mehrsteuern 2022 und Steuernachzahlung 2021

Erst raubt der Gesetzgeber die Sonder-AfA und Verlustverrechnung 2022 und jetzt machen die Finanzämter die Investitionsabzugsbeträge 2021 rückgängig.  Wir wehren uns dagegen! 

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