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KfW-Zuschuss 442
Solarstrom für Elektroautos
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert.
Originales Merkblatt der KfW:
Merkblatt: Solarstrom für Elektroautos (kfw.de)
Förderziel
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen und für die Ladung des eigenen elektrisch betriebenen Autos selbsterzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen. Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage zu erhöhen, wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage und zur Ladestation auch der stationäre Solarstromspeicher gefördert. Damit leistet das Gesamtsystem einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene.
Auftraggeber
Die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr durchgeführt und durch die NOW GmbH und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet.
Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
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mindestens 5 kWp Spitzenleistung mit Photovoltaikanlage
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mindestens 5 kWh Speicherkapazität mit Solarstromspeicher
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Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung
Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden. Für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus. Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto (Definition siehe Teil 2) zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.
Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen:
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Photovoltaikanlage - 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro
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Solarstromspeicher - 250 Euro pro kWh Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro
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Ladestation - 600 Euro pauschal
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Innovationsbonus bidirektionales Laden - 600 Euro pauschal
Maximal können Sie eine Förderung von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
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Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher und Ladestation
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Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems
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Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
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Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten, Dacharbeiten)
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Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
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Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems
Für weitere Informationen zu dem Zuschuss und genaueren Details besuchen Sie die Homepage der KfW:
442 Solarstrom für Elektroautos | KfW
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