Die Umsatzsteuer soll für den Unternehmer kostenneutral sein, doch dann kommt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Das Ziel der Kostenneutralität der Umsatzsteuer für den Unternehmer, bedeutet, dass er vereinnahme Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss und die selbst gezahlten Umsatzsteuerbeträge beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Anlagengütern als Vorsteuer erstattet kommt.
Umsatzsteuer als echter Kostenfaktor ...
In der Praxis sieht es oft anders aus. Der Unternehmer ist der "Eintreiber" der Umsatzsteuer. Er muss den ganzen Verwaltungsaufwand tragen und ist permanent dem Anerkennungsrisiko durch das Finanzamt ausgesetzt. Umsatzsteuer wird nachgefordert, weil Steuerbefreiungen nicht akzeptiert oder weil Vorsteuererstattungen bestritten werden.
... auch durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen.
Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gegeben, dass die Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Jahr 2022 ein Mehrergebnis von 1,53 Milliarden Euro erzielt haben. Bei 64.250 durchgeführten Prüfungen ergibt sich durchschnittlich eine Nachforderung von 23.810 EUR pro Sonderprüfung. Auch wenn das Mehrergebnis nicht selten reflexartig zu einem Minderergebnis in der Folge führt, so erleiden Unternehmer bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen häufig ein böses Erwachen. Nur selten kann der Unternehmer nachbelastete Umsatzsteuerbeträge bei seinem Kunden nachfordern oder die Vorsteuer zu einem späteren Zeitpunkt erneut geltend machen.
Es ist deshalb wichtig, dass die Unternehmer die umsatzsteuerlichen Risiken aus der Umsatzsteuer und aus dem Vorsteuerabzug richtig einschätzen können. Es ist gemeinsame Aufgabe der Unternehmer mit ihrem Steuerberater diese Risiken festzustellen und durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden.
Bundesministerium der Finanzen, Newsletter vom 10.7.2023
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