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Protest gegen Rückgängigmachung IAB's
& Raub der Sonder-AfA 7G

Erst hat im Dezember 2022 der Gesetzgeber und die Bundesregierung das Abzugsverbot für die Sonder-AfA für Photovoltaikanlagen bei PV-Betreibern beschlossen und jetzt hat im Juli 2023 das Bundesfinanzministerium mit den Landesfinanzbehörden die Rückgängigmachung der Investitionsabzugsbeträge in 2021 (oder 2020) beschlossen. *Eine doppelte Ohrfeige an die PV-Betreiber!*

Die Investitionsabzugsbeträge sollen rückgängig gemacht obwohl der PV-Betreiber planvoll die Investition getätigt hat und sich das Gesetz gehalten hat.

Wir bitten alle PV-Betreiber mitzumachen sich gegen rückwirkende Gesetze und Beschlüsse, die Steuernachzahlungen gegenüber PV-Betreibern auslösen, zu wehren. Bitte laden Sie sich unsere Muster-Schreiben für den Protest sowie die Stellungnahme von Steuerberater Stefan Mücke und senden Sie unseren gemeinsamen Protest an Abgeordnete, Mitglieder des Landtages und Bundestag, den Bundesrat, das Bundesfinanzministerium, dem Bundesfinanzminister Herrn Lindner, dem Bundeswirtschaftsminister Herr Dr. Habeck und unserem Bundeskanzler Herrn Scholz.

Wir danken für Ihr Mitmachen.
Steuerberater Stefan Mücke

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Dokument / Musterschreiben herunterladen

2

Dokument unterschreiben 

Übermittlung an Bundesrat, BMF ua.
mittels Telefax, Mail oder Post (Info im Musterschreiben)

3

Investitionsabzugsbetrag und
Sonder-AfA für die Photovoltaik

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) im  jetzt noch einen Steuerzuschuss von 7.000 EUR zur PV-Anlage erhalten & wir lehnen den rückwirkenden Raub der Sonder-AfA 2022 ab.

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