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Lösungen

Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2020 / 2021

Ihrer Photovoltaikanlagen werden vom Finanzamt zurückgefordert!

Erst raubt der Gesetzgeber im Dezember 2022 den PV-Betreibern rückwirkend die Sonder-AfA für das Kalenderjahr 2022 und jetzt haben die Finanzbehörden beschlossen, die Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2021 rückgängig zu machen.

Es ist ein Schlag in das Gesicht der PV-Betreiber. 

Wir wehren uns dagegen und werden Musterprozesse für PV-Betreiber führen.

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Dokumentenvorlagen

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Fachinformationen

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Tools

Viele Finanzämter haben bereits damit begonnen, die Investitionsabzugsbeträge von PV-Betreibern zurückzufordern.
Wir sind davon überzeugt, die Rückgängigmachung ist unzulässig!

Problem

Die Neuregelung der Besteuerung durch das Jahressteuergesetz 2022 im Dezember 2022 durch den Gesetzgeber kostet den Neu-Anlagenbetreiber 2.600 EUR Mehrsteuern.  Durch den der Beschluss der Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 17.7.2023) werden jetzt sogar bei den den Neu-Anlagenbetreibern die Investitionsabzugsbeträge rückgängig gemacht; erhaltene Steuererstattungen für 2021 in Höhe von z.B. 7.000 EUR* sind danach zurückzuzahlen.
* bei einem Anlagenpreis von ca. 30.000EUR

Unsere Lösungen für Sie

•  Musterklagen gegen die Rückgängigmachung IAB und Verbot der Sonder-AfA Verlustverrechnung
  Vorlagen für Einsprüche, Begründungen und Verfahrensruhe (Winterschlaf für eigenes Einspruchsverfahren)
•  Tools: Totalgewinnprognose, IAB-Abwicklung, DIY-Tool Einkünfte 2023
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 Ab Anhängigkeit der Musterprozesse beträgt der einmalige Mitgliedsbeitrag 285 EUR.  
 Achtung! Die Musterprozesse sind bereits anhängig!
Jetzt noch schnell bis 30.8.2024 vergünstigter Preis von 145EUR nutzen (Preisvorteil 140EUR)

(Beträge zzgl. Umsatzsteuer)
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