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Lösungen
Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2020 / 2021
Ihrer Photovoltaikanlagen werden vom Finanzamt zurückgefordert!
Erst raubt der Gesetzgeber im Dezember 2022 den PV-Betreibern rückwirkend die Sonder-AfA für das Kalenderjahr 2022 und jetzt haben die Finanzbehörden beschlossen, die Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2021 rückgängig zu machen.
Es ist ein Schlag in das Gesicht der PV-Betreiber.
Wir wehren uns dagegen und werden Musterprozesse für PV-Betreiber führen.
Dokumentenvorlagen
Fachinformationen
Tools
Viele Finanzämter haben bereits damit begonnen, die Investitionsabzugsbeträge von PV-Betreibern zurückzufordern.
Wir sind davon überzeugt, die Rückgängigmachung ist unzulässig!
Problem
Die Neuregelung der Besteuerung durch das Jahressteuergesetz 2022 im Dezember 2022 durch den Gesetzgeber kostet den Neu-Anlagenbetreiber 2.600 EUR Mehrsteuern. Durch den der Beschluss der Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 17.7.2023) werden jetzt sogar bei den den Neu-Anlagenbetreibern die Investitionsabzugsbeträge rückgängig gemacht; erhaltene Steuererstattungen für 2021 in Höhe von z.B. 7.000 EUR* sind danach zurückzuzahlen.
* bei einem Anlagenpreis von ca. 30.000EUR
Unsere Lösungen für Sie
• Musterklagen gegen die Rückgängigmachung IAB und Verbot der Sonder-AfA Verlustverrechnung
• Vorlagen für Einsprüche, Begründungen und Verfahrensruhe (Winterschlaf für eigenes Einspruchsverfahren)
• Tools: Totalgewinnprognose, IAB-Abwicklung, DIY-Tool Einkünfte 2023
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